Wenn man als Eigentümer seine Immobilie verkaufen möchte, kommt man meistens um einen Vertrag mit einem Makler nicht drum herum. Zwar kann man auch versuchen, sein Objekt ohne professionelle Unterstützung zu veräußern, doch oft ist der Erfolg greifbarer und zeitnaher, wenn man einen professionellen Makler mit dem Verkauf beauftragt.
Umgangssprachlich wird der Allgemeinauftrag als Maklervertrag bezeichnet. Dieser Vertrag ist die einfachste Form einer Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Makler.
Der Verkäufer legt sich auf keinen bestimmten Makler fest, sondern kann durchaus auch weitere Makler einschalten. Darüber hinaus kann der Verkäufer auch selbst aktiv werden und ohne Zutun eines Maklers einen Käufer finden und das Objekt verkaufen.
Vorteil für den Verkäufer ist, dass er sich an keinen Makler binden muss, sondern hofft, durch die Beauftragung verschiedener Immobilienmakler, eine möglichst große Käuferschicht ansprechen zu können. Nachteil für den Verkäufer ist, dass der Makler sich einer Provision nicht sicher sein kann und somit den betriebenen Aufwand so gering wie möglich halten wird.
Vorteil für den Makler ist, wenn er einen solchen Maklervertrag abschließt, dass er mit geringstem Aufwand sein Portfolio (also die verfügbaren Immobilien) erweitert und ggf. sogar zum Abschluss kommt. Nachteil für den Makler ist, dass er keine Garantie für die Provision erhält und somit alle Kosten für Werbung etc. unter Umständen umsonst ausgegeben hat.
Ein Allgemeinauftrag macht sowohl für den Verkäufer als auch für den Makler nur Sinn, wenn der Verkauf der Immobilie nicht zeitbedrohlich ist. Wenn der Makler keine allzu großen Abschlusschancen vermutet, durch den Maklervertrag aber sein Portfolio vergrößern kann und trotzdem keine Summen für Werbetätigkeiten ausgeben muss. Wenn der Verkäufer hingegen vollen Einsatz vom Makler erwartet oder gar verlangt, dann sollte er ihm etwas mehr Vertrauen entgegenbringen, sodass sich der Makler seiner Provision sicher sein kann.
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